Medienberichte zu Cornelias Unglück - ärztliches Versagen |
Presse II |
Anteilnahme am Schicksal Cornelias Zwei Ärzte unter Anklage(TA 12.10.2001) Jetzt Anklage gegen zwei Ärzte erhoben(TLZ 12.10.2001) Antenne Thüringen berichtet-Anklage gegen Ärzte erhoben Frontal -ZDF- vom 17.10.2000 Kennzeichen D -ZDF- vom 19.01.2000 Zur Trauer um Tochter gesellt sich die Wut (TLZ 28.12.1999) Wenn Kranke klagen(Focus 13.12.1999) Artikel von Maria Jansen, Heft Nr.50 vom 13.Dezember 1999 Seite 124 - 134 Artikel "Die große Anwaltsliste-Teil 5" Mit freundlicher Genehmigung von FOCUS (Auszug ab Seite 127 Mitte) Arzthaftungsrecht - wenn Kranke Klagen "Voreingenommenheit werfen Eunice und Manfred Bärwolff einem Gutachter vor, der den Tod ihrer siebenjährigen Tochter Cornelia untersuchte. Die kleine verblutete wenige Tage nach einer routinemäßigen Mandeloperation in der Erfurter HNO-Klinik. Ein Arzt im Praktikum hatte nach Darstellung der Eltern trotz einer starken Nachblutung weder Bluttransfusion vorbereitet noch die Dienst habende Oberärztin über den Blutverlust des Kindes informiert. Lebenserhaltende Maßnahmen wurden erst drei Stunden nach Beginn der Blutung eingeleitet, zu spät für Cornelia, die wegen eines weit fortgeschrittenen Volumenmangelschocks nicht mehr aus dem Koma erwachte. Einige Tage später starb das Kind. Eggert Beleites, Präsident der Thüringer Ärztekammer, fand in seinem Gutachten entschuldigende Worte für den jungen "Kollegen" , der über spezielle Erfahrungen "naturgemäß noch nicht verfügte". Sein Gutachten weicht an einer entscheidenden Stelle von den Angaben im Pflegebericht ab. Auf Basis einer zu hohen Blutdruckangabe verneint Beleites, dass der Arzt den lebensbedrohlichen Blutverlust des Kindes hätte erkennen müssen, und ignoriert dabei die Zusatzexpertise seines Jenaer Kollegen Konrad Reinhart. Dieser legt dar, dass eine notwendige Infusion unterblieb. Anders als sein Mitgutachter streitet Beleites den für eine Strafverfolgung oder Schadenersatzansprüche notwendigen Kausalzusammenhang zwischen der Untätigkeit des Arztes und dem Tod Cornelias ab. "Heute wissen wir, dass der junge Arzt sein praktisches Jahr zeitweise in der gleichen Klinik absolvierte, in der Herr Beleites ärztlicher Direktor ist", kommentiert Cornelias Vater die Rolle des Gutachters. Der Mediziner will mit Rücksicht auf das laufende Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen keine Stellung beziehen. "Vor Gericht könnte man diesen Gutachter wegen Befangenheit ablehnen", erklärt dazu Jürgen Korioth, Anwalt der Bärwolffs. "Das Gericht müßte dann einen anderen Sachverständigen bestellen." Doch die Familie kämpft darum, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen überhaupt fortführt. Sie reichte weitere Gutachten ein. "daraus geht deutlich hervor", so Korioth, "dass der Arzt im Praktikum grob fahrlässig gehandelt und damit den Tod des Mädchens verschuldet hat". (Ende Auszug)
|
Zitat des Textes aus TLZ MA PL 6- Dienstag, 28. Dezember 1999
TLZ
– Thüringische Landeszeitung - Zur Trauer um Tochter gesellt sich die Wut
Vater
will Gerechtigkeit – Die Patientenrechte
müssen
Von Gerlinde
Sommer
Bisher noch keine Vernehmungen
Noch während der
Zeit , als das Mädchen tagelang im Sterben
lag, hat der Vater im September 1996
Strafanzeige gestellt. „Bis heute sind
offenbar Zeugen und Beschuldigte nicht
vernommen worden.", beklagt er. An Aufklärung,
so stellt es sich für den kämpferischen Vater
dar, sei so recht keiner interessiert.
Bärwolff hat sich schon als stumme Mahnung zu
Jahrestagen seiner Tochter vor die Klinik
gestellt. Er hat Rede und Antwort gefordert.
Er ist lästig. Solange die Mauer des
Schweigens stehe, werde er nicht Ruhe geben,
sagt er – auch im Interesse künftiger
Patienten. Was seiner Tochter passiert sei,
könne jedem Patienten wiederfahren. Ändern
müsse sich daher die Rechtsposition der
Geschädigten bzw. derer
Angehörigen.
Was ich mache,
das ist kein Rachefeldzug" , sagt er es ist
ein Aufschrei im Namen unserer Cornelia" zur
Erzwingung der Bündnis will Beratung sichern Diese Gruppen wollten eigentlich eine „Charta der Patientenrechte" auflegen; unter diesem Namen habe aber inzwischen die Bundesärztekammer eine „Charta der Patientenrechte" aufgelegt, die „in wichtigen Punkten verkürzt und ausschließlich auf die Ärzte als Träger der Verantwortung für würdevolle Behandlung von kranken Menschen zugeschnitten" sei, wie es vom „Bündnis für unabhängige Patientenunterstützung" heißt. Mittlerweile sind die Verbände einen Schritt weiter: Eine Stärkung der Patientenrechte hat inzwischen Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer noch für diese Legislaturperiode zugesagt. Es gebe zwar für eine gesetzliche Regelung „noch viele offene Fragen", sie wolle aber, „dass innerhalb dieser Legislaturperiode nennenswerte Änderungen stattfinden" , versprach sie gegenüber den Verbraucherverbänden. Sie sprach von notwendigen weiteren Schritten, die alle Beteiligten – also auch die Patienten – „auf gleiche Augenhöhe stellt".Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hat ein Konzept für den Aufbau einer unabhängigen Patientenberatung erarbeitet. Dieses Netzwerk soll für mehr Transparenz im Gesundheitssystem sorgen: Informationen über Qualität und therapeutische Schwerpunkte von Ärzten und Krankenhäusern sowie die juristische Unterstützung bei Behandlungsfehlern sind darin vorgesehen. Nach Angaben von Andrea Fischer sind für die Patientenberatung zunächst 10 Millionen Mark eingeplant. „Das ist ein Modell und es ist ein sehr kleiner Betrag", so die Ministerin. Sie vermied es, sich auf das AgV-Konzept festzulegen. Das Thema sei „sehr konfliktträchtig", sagte sie.Manfred Bärwolff will wie andere Angehörige „ein Patientenschutzgesetz". Wichtig wäre auch, dass sich in Thüringen eine Notgemeinschaft Medizingeschädigter bildet, „damit nicht jeder Betroffene alle Informationen selbst zusammen sammeln muss", sagt er. Klar ist aber auch: Bärwolff, der beruflich anderswo gebunden ist, kann diese Aufgabe nicht übernehmen. „Das ist ein Vollzeitjob."
Ende des
Artikels
. 19.01.2000 Fernsehbeitrag des ZDF "Kennzeichen D"
berichtete mit
dem
Cornelia
Bärwolff, 7 Jahre. Die Rettungszentrale schickt eine
Kinderärztin. Sie legt keinen venösen Zugang,
ruft keinen Notarztwagen. Mit dem Krankenwagen
gegen 1 Uhr in die Klinik. Cornelia wird nicht
von der Kinderärztin dem Arzt übergeben, der
ist noch in Ausbildung.
Sie wussten
es offenbar nicht. Der Arzt im Praktikum
erkennt nicht die Gefahr, legt keinen
Venenzugang - trotz der großen Blutung zuvor
und des Risikos weiterer
Blutungen
Die Kleine liegt blutüberströmt, verängstigt und unter Qualen in den Armen ihrer Mutter im Todeskampf.
Endlich in
den OP.Wiederbelebungsversuche. jetzt erst
Anruf bei der Oberärztin. Jetzt erst werden
Blutkonserven angefordert - zu
spät.
"Wir haben alles richtig gemacht" sagt der Arzt im Praktikum der Mutter. "Jedem ist sein Schicksal vorbestimmt", sagt die Oberärztin dem Vater. Der hat gleich Strafanzeige erstattet gegen den Arzt, gegen die Klinik.
Trotzdem
nach über drei Jahren kein Ende der
Ermittlungen in Sicht. Die Staatsanwaltschaft
hat es wohl nicht eilig.
Wie kommt
man als geschädigter Patient zu seinem Recht,
zu einem guten Anwalt? Die Ärztekammern
empfehlen ihre Schiedsstellen, sehen beim
Thema Patientenschutz die Risiken viel mehr in
der Politik der Budgetierung.
Warnung vor "suboptimaler Versorgung".
Auf einem anderen Blatt: Die schlimmen Schicksale durch Behandlungsfehler. Viele archiviert bei der Notgemeinschaft der Medizingeschädigten. Schiedsstellen bringen da gar nichts, sagt Gisela Bartz. Sie fordert dringend unabhängige Gutachterstellen.
Auch das Gesundheitsministerium macht sich für den Patientenschutz stark. Erste Gelder sollen nun fließen in den Aufbau von Patienten -Beratungsstellen. Über ein eigenes Patienten-Schutzgesetz soll nächstes Jahr entschieden werden. Auch Umkehr der Beweislast?
Zurück zum
Fall Bärwolff.
Mit
freundlicher Genehmigung von ZDF, Dr.Wolfgang
Kramer
Assistenzärzte als moderne Sklaven Sie arbeiten bis zu 100 Stunden pro Woche, für 2000 Mark von Astrid Randerath und Dr. Beate Thorn, Redaktion "Frontal" Wenn sich Ärzte über ihre Arbeitsbedingungen beschweren, denkt man als fachfremder Mensch, vor dessen innerem Auge das Bild des Fernseharztes abläuft, es handele sich um Jammern auf sehr hohem Niveau. Doch die Realität, mit der viele junge Ärzte im Klinikalltag konfrontiert werden, sieht anders aus.
Manfred Bärwolff
trauert um sein
einziges Kind. Seine Tochter
Cornelia starb mit
sieben Jahren.
Im September 1996 wurden Cornelia die Mandeln
entfernt
, ein Routine-Eingriff. Doch plötzlich kommt
es zu Nachblutungen. Ein Arzt im Praktikum -
zu dieser Zeit allein im Nachtdienst -
verkennt die gefährliche Lage, lebensrettende
Maßnahmen werden zu spät eingeleitet.
Das System
Nur verdeckt und
unerkannt für die Öffentlichkeit wagt es eine
Assistenzärztin, ihren Alltag zu schildern. Es
sei vorgekommen, dass man am Operationstisch
gestanden habe und einem die Haken aus der
Hand gefallen seien und vom Schlaf übermannt
fast selber hingefallen sei, so die
Medizinerin. Die Schwester habe dann kurz
angeschubst und nett gesagt: Wach werden! Laut
der Ärztin sei ein Ablösen nicht möglich
gewesen, da es zuwenig Assistenten gab, die
dann hätten Haken halten können. Assistenzärzte - 30 Prozent ihrer Arbeitszeit verbringen sie mit Verwaltungsaufgaben
Täglich zehn
Stunden auf Station und am Feierabend müssen
sie noch ins Büro. Fast ein Drittel ihrer Zeit
verbringen Ärzte mit Formularen. Immer mehr
Schreib- und Verwaltungsarbeiten bleibt an den
sowieso überlasteten Jungmedizinern hängen.
Überflüssig, meint Medizinökonom Karl
Lauterbach. In den USA hat man klar erkannt,
dass dies zu Lasten der medizinischen
Versorgung geht. Von Amerika lernen heißt: den
Ärzten helfen.
(Mit
freundlicher Genehmigung des ZDF aus der
Webfassung vom 24. Oktober 2000
) berichtete am 11.10.2001 mehrmals u.a.; Die siebenjährige Cornelia Bärwolff ist vor 5 Jahren nach einer Mandeloperation gestorben, seitdem drängen ihre Eltern auf eine rechtliche Klärung. Nach Antenne Thüringen Informationen hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen zwei Mediziner beim Amtsgericht Erfurt erhoben. Der Vorwurf ist fahrlässige Tötung von Cornelia. Eigentlich wollte auf Anfrage sich die Klinik nicht äußern. Dann kam doch ein Fax bei Antenne Thüringen an. Darin hat die Klinik den Tod von Cornelia bedauert und aus diesem Fall Konsequenzen gezogen. Konkret heißt es da, daß sich so ein Fall dort nicht mehr wiederholen wird. Nun muß der zuständige Richter am Amtsgericht Erfurt entscheiden ob die Anklage zu einer gerichtlichen Klärung führen wird. "THÜRINGEN / ZEITGESCHEHEN Jetzt Anklage gegen zwei Ärzte erhoben Erfurt. ( dpa/tlz) Fünf Jahre nach dem Tod von Cornelia B. ist gegen zwei Erfurter Klinikärzte Anklage erhoben worden. Ihnen werde fahrlässige Tötung vorgeworfen, bestätigte ein Behördensprecher "Antenne Thüringen". Ein 34-jähriger damaliger Arzt im Praktikum habe das Mädchen aus Erfurt behandelt, als es sechs Tage nach der Mandeloperation mit starken Blutungen ins Krankenhaus kam. Ein 46-jähriger Arzt des Erfurter Klinikums müsse sich wegen so genannten Organisationsverschuldens verantworten. Das siebenjährige Mädchen verblutete. Die Helios Kliniken bedauerten den Tod des. Der Arzt im Praktikum arbeite nicht mehr in der Erfurter Klinik. "Organisatorisch wurden Konsequenzen gezogen", hieß es jetzt. "
Seite 2, Deutschland Zwei Ärzte unter Anklage Vorwurf fahrlässiger Tötung / Siebenjährige Verblutete Erfurt(TA). Fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens, das infolge einer Mandeloperation gestorben war(TA berichtete), wurde jetzt gegen zwei Erfurter Klinikärzte wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Ein 34-jähriger Arzt, der sich im Praktikum befand, hatte das Mädchen aus Erfurt behandelt, als es sechs Tage nach der Operation mit starken Blutungen ins Krankenhaus kam. Ein weiterer Mediziner (46) am Klinikum muss sich wegen so genannten Organisationsverschuldens verantworten. Das siebenjährige Mädchen war verblutet. Der Staatsanwaltschaft zufolge dauerten die Ermittlungen so lange, da erst mehrere Gutachten angefordert werden mussten. Die Helios Kliniken GmbH (Fulda) bedauerte in einer Erklärung den Tod des Mädchens. Der Arzt im Praktikum arbeite nicht mehr an der Erfurter Klinik, hieß es. Die Eltern des Mädchens hatten immer wieder auf eine Aufklärung gedrängt. Das Amtsgericht Erfurt entscheidet nun über die Zulassung der Anklage.
Thüringer
Allgemeine
vom
12.10.01
"Anteilnahme am Schicksal
Cornelias
|
|