Medienberichte zu Cornelias Unglück - ärztliches Versagen

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Anteilnahme am Schicksal Cornelias

Zwei Ärzte unter Anklage
(TA 12.10.2001)

Jetzt Anklage gegen zwei Ärzte erhoben(TLZ 12.10.2001)

Antenne Thüringen berichtet-Anklage gegen Ärzte erhoben

Frontal -ZDF- vom 17.10.2000

Kennzeichen D -ZDF- vom 19.01.2000

Zur Trauer um Tochter gesellt sich die Wut (TLZ 28.12.1999)

Wenn Kranke klagen(Focus 13.12.1999)
 

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FOCUS
Artikel von Maria Jansen, Heft Nr.50 vom 13.Dezember 1999
Seite 124 - 134 Artikel "Die große Anwaltsliste-Teil 5"

Mit freundlicher Genehmigung von FOCUS
(Auszug ab Seite 127 Mitte)

Arzthaftungsrecht - wenn Kranke Klagen

"Voreingenommenheit werfen Eunice und Manfred Bärwolff einem Gutachter vor, der den Tod ihrer siebenjährigen Tochter Cornelia untersuchte. Die kleine verblutete wenige Tage nach einer routinemäßigen Mandeloperation in der Erfurter HNO-Klinik. Ein Arzt im Praktikum hatte nach Darstellung der Eltern trotz einer starken Nachblutung weder Bluttransfusion vorbereitet noch die Dienst habende Oberärztin über den Blutverlust des Kindes informiert. Lebenserhaltende Maßnahmen wurden erst drei Stunden nach Beginn der Blutung eingeleitet, zu spät für Cornelia, die wegen eines weit fortgeschrittenen Volumenmangelschocks nicht mehr aus dem Koma erwachte. Einige Tage später starb das Kind. Eggert Beleites, Präsident der Thüringer Ärztekammer, fand in seinem Gutachten entschuldigende Worte für den jungen "Kollegen" , der über spezielle Erfahrungen "naturgemäß noch nicht verfügte". Sein Gutachten weicht an einer entscheidenden Stelle von den Angaben im Pflegebericht ab. Auf Basis einer zu hohen Blutdruckangabe verneint Beleites, dass der Arzt den lebensbedrohlichen Blutverlust des Kindes hätte erkennen müssen, und ignoriert dabei die Zusatzexpertise seines Jenaer Kollegen Konrad Reinhart. Dieser legt dar, dass eine notwendige Infusion unterblieb. Anders als sein Mitgutachter streitet Beleites den für eine Strafverfolgung oder Schadenersatzansprüche notwendigen Kausalzusammenhang zwischen der Untätigkeit des Arztes und dem Tod Cornelias ab.
"Heute wissen wir, dass der junge Arzt sein praktisches Jahr zeitweise in der gleichen Klinik absolvierte, in der Herr Beleites ärztlicher Direktor ist", kommentiert Cornelias Vater die Rolle des Gutachters. Der Mediziner will mit Rücksicht auf das laufende Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen keine Stellung beziehen. "Vor Gericht könnte man diesen Gutachter wegen Befangenheit ablehnen", erklärt dazu Jürgen Korioth, Anwalt der Bärwolffs. "Das Gericht müßte dann einen anderen Sachverständigen bestellen." Doch die Familie kämpft darum, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen überhaupt fortführt. Sie reichte weitere Gutachten ein. "daraus geht deutlich hervor", so Korioth, "dass der Arzt im Praktikum grob fahrlässig gehandelt und damit den Tod des Mädchens verschuldet hat".

(Ende Auszug)

 

 
 

 

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Zitat des Textes aus TLZ MA PL 6-

Dienstag, 28. Dezember 1999

TLZ – Thüringische Landeszeitung -
LANDESSPIEGEL

Zur Trauer um Tochter gesellt sich die Wut

Vater will Gerechtigkeit – Die Patientenrechte müssen
gestärkt werden

Von Gerlinde Sommer
Erfurt.
(tlz) Elf Jahre alt wäre Cornelia Bärwolff jetzt. Es gibt nur noch Bilder von ihr. Sie zeigen ein Mädchen mit dunklen Augen und dunklen Haaren. Sie war der ganze Stolz ihrer nun verwaisten Eltern.Das Mädchen aus Erfurt ist seit mehr als drei Jahre tot.
Gestorben wenige Tage nach einer eigentlich harmlosen Mandeloperation. Als zu Hause plötzlich eine akute Blutung einsetzte , ging offenbar in der weiteren Behandlung alles schief, was schief gehen konnte. Schicksal oder Schlamperei? „Unfähigkeit und Arroganz" werfen die Eltern, Eunice und Manfred Bärwolff , den zuständigen Ärzten vor. „Man hat in dieser Nacht einen Arzt im Praktikum alleine Dienst tun lassen, der hat unverantwortliche Ausbildungsmängel gezeigt". Sagen die Eltern - und Gutachten, die sie einreichten, stützen diese Vorwürfe.

Bisher noch keine Vernehmungen

Noch während der Zeit , als das Mädchen tagelang im Sterben lag, hat der Vater im September 1996 Strafanzeige gestellt. „Bis heute sind offenbar Zeugen und Beschuldigte nicht vernommen worden.", beklagt er. An Aufklärung, so stellt es sich für den kämpferischen Vater dar, sei so recht keiner interessiert. Bärwolff hat sich schon als stumme Mahnung zu Jahrestagen seiner Tochter vor die Klinik gestellt. Er hat Rede und Antwort gefordert. Er ist lästig. Solange die Mauer des Schweigens stehe, werde er nicht Ruhe geben, sagt er – auch im Interesse künftiger Patienten. Was seiner Tochter passiert sei, könne jedem Patienten wiederfahren. Ändern müsse sich daher die Rechtsposition der Geschädigten bzw. derer Angehörigen.

eines der letzten Bilder von Cornelia

Der Tod von Cornelia wirft die
Frage auf, welche Rechte
Angehörige haben. Foto: privat

Was ich mache, das ist kein Rachefeldzug" , sagt er es ist ein Aufschrei im Namen unserer Cornelia" zur Erzwingung der
Schuldfeststellung". Strafrechtlich ist der Fall nicht vorangekommen. Mitte des Jahres waren er und seine Anwälte es leid, stellten Dienstaufsichtsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt Thüringen wegen vermeintlichen Desinteresses – und nahm die Beschwerde nach einem Zusagen wieder zurück. Nun sagt er, er werde erneut Beschwerde einreichen müssen.
Auf zivilrechtlichem Weg erlebte er ebenfalls Enttäuschungen - erst nach fast drei Jahren kam die Versicherung der Klinik jetzt mit einem Angebot. Die Beerdigungskosten hat ihm auch niemand ersetzt. Ein neues Gutachten hat ihm wieder ein bisschen Mut gemacht („es zeigt beeindruckend alle Fehler auf") – und ein Rundtischgespräch mit allen Beteiligten steht auch noch aus...
Was Manfred Bärwolff hinsichtlich von Patienten- und Angehörigenrecht fordert, dafür setzen sich auch andere ein. Das Bündnis für Patientenunterstützung sagt:
Patienten brauchen eine unabhängige Lobby. Dem Bündnis gehören Gruppen wie die
Arbeitsgemeinschaft Verbraucherverbände in Bonn (Tel. 0228/64890),
der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe aus Dortmund (0231/525872),
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Medizingeschädigten aus Dormagen (02133/46753),
die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen aus München (089/772565) und
die Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter aus Stadthagen (05721/72372) an.

Bündnis will Beratung sichern

Diese Gruppen wollten eigentlich eine „Charta der Patientenrechte" auflegen; unter diesem Namen habe aber inzwischen die Bundesärztekammer eine „Charta der Patientenrechte" aufgelegt, die „in wichtigen Punkten verkürzt und ausschließlich auf die Ärzte als Träger der Verantwortung für würdevolle Behandlung von kranken Menschen zugeschnitten" sei, wie es vom „Bündnis für unabhängige Patientenunterstützung" heißt. Mittlerweile sind die Verbände einen Schritt weiter: Eine Stärkung der Patientenrechte hat inzwischen Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer noch für diese Legislaturperiode zugesagt. Es gebe zwar für eine gesetzliche Regelung „noch viele offene Fragen", sie wolle aber, „dass innerhalb dieser Legislaturperiode nennenswerte Änderungen stattfinden" , versprach sie gegenüber den Verbraucherverbänden. Sie sprach von notwendigen weiteren Schritten, die alle Beteiligten – also auch die Patienten – „auf gleiche Augenhöhe stellt".Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hat ein Konzept für den Aufbau einer unabhängigen Patientenberatung erarbeitet. Dieses Netzwerk soll für mehr Transparenz im Gesundheitssystem sorgen: Informationen über Qualität und therapeutische Schwerpunkte von Ärzten und Krankenhäusern sowie die juristische Unterstützung bei Behandlungsfehlern sind darin vorgesehen. Nach Angaben von Andrea Fischer sind für die Patientenberatung zunächst 10 Millionen Mark eingeplant. „Das ist ein Modell und es ist ein sehr kleiner Betrag", so die Ministerin. Sie vermied es, sich auf das AgV-Konzept festzulegen. Das Thema sei „sehr konfliktträchtig", sagte sie.Manfred Bärwolff will wie andere Angehörige „ein Patientenschutzgesetz". Wichtig wäre auch, dass sich in Thüringen eine Notgemeinschaft Medizingeschädigter bildet, „damit nicht jeder Betroffene alle Informationen selbst zusammen sammeln muss", sagt er. Klar ist aber auch: Bärwolff, der beruflich anderswo gebunden ist, kann diese Aufgabe nicht übernehmen. „Das ist ein Vollzeitjob."

Ende des Artikels .



 

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19.01.2000 Fernsehbeitrag des ZDF

Anfangsbilder des Beitrages zu diesem Sterben mit Protest vor der Klinik mit all unseren unbeantworteten Fragen

"Kennzeichen D"

berichtete mit dem
Thema "Patientenschutz - Pfusch im OP"u.a.



Die kleine Cornelia starb im Alter von 7 Jahren, ein dramatischer Tod nach einer an sich harmlosen Mandeloperation. Unfähigkeit, Arroganz und Schlamperei werfen die Eltern den Ärzten vor, auch die Justiz zeige wenig Interesse die Schuldfrage zu klären.
Obwohl versucht wird es zu verheimlichen bis zu 100 000 mal pro Jahr schätzen Experten, klagen Patienten in Deutschland schwere und weniger schwere ärztliche Behandlungsfehler an. Der Patient aber befindet sich in einer relativ schwachen Position.
Es fehlen noch immer Informations und Beratungsstellen, es fehlt eine wirksame Charta der Patientenrechte.
Die grüne Gesundheitsministerin verspricht erste kleine Besserungen.
Ein Bericht von Wolfgang Kramer:

Eine kleine Patientin ist tot

Cornelia Bärwolff, 7 Jahre.
Zuhause war sie in Erfurt, hier ging sie zur Schule. Ein lebenslustiges liebes Kind und so ein tragischer grausamer Tod. Im September 96 wurden ihr im Städtischen Klinikum die Mandeln entfernt. Entlassung: schon 6 Tage später, ein riskanter Termin, denn gerade am sechsten Tag nach der Operation können gefährliche Blutungen auftreten.

Die Chronologie ihrer letzten Stunden:
Kurz vor Mitternacht sehr starke Blutungen.

Quelle: aus dem ZDF Beitrag - Bilder zum Text betreffs der Kinderärztin

Die Rettungszentrale schickt eine Kinderärztin. Sie legt keinen venösen Zugang, ruft keinen Notarztwagen. Mit dem Krankenwagen gegen 1 Uhr in die Klinik. Cornelia wird nicht von der Kinderärztin dem Arzt übergeben, der ist noch in Ausbildung.

 

Eunice Bärwolff sagt:
"ich bin irgendwann beruhigt gewesen, ich bin jetzt in einem Krankenhaus, wo sie wissen, alle - Ärzte, Schwestern, Krankenschwestern - sie wissen - was muß gemacht werden."

Sie wussten es offenbar nicht. Der Arzt im Praktikum erkennt nicht die Gefahr, legt keinen Venenzugang - trotz der großen Blutung zuvor und des Risikos weiterer Blutungen

Manfred Bärwolff:
"Es ging nicht in den Operationsaal, es ging in die Kinderbettenstation. Man hat dort einen Arzt im Praktikum alleine Dienst tun lassen, der es nicht einmal für nötig gehalten hat, den Hintergrunddienst zu informieren. Es wurde also nichts gemacht."


2 Uhr 35: Das Blut spritzt wieder, strömt. Ein überraschter Arzt. Er versucht nicht einmal die Blutung zu stillen.

Jürgen Korioth, Rechtsanwalt:
"Als es dann zur zweiten Blutung kam, war er hilflos und hat die notwendigen Intensivmaßnahmen aufgrund wohl seines noch nicht ausreichenden Ausbildungsstandes nicht rechtzeitig durchführen können." 

Die Kleine liegt blutüberströmt, verängstigt und unter Qualen in den Armen ihrer Mutter im Todeskampf.

 
Eunice Bärwolff:
".........und eigentlich ist sie in diesem Moment in meinen Armen gestorben."

Endlich in den OP.Wiederbelebungsversuche. jetzt erst Anruf bei der Oberärztin. Jetzt erst werden Blutkonserven angefordert - zu spät.


Am 2. Oktober dann werden die Maschinen abgestellt. Ein ganz natürlicher Tod, meint die Städtische Klinik Erfurt


Manfred Bärwolff:
"Dieser Totenschein wurde auf natürliche Todesursache ausgestellt, mit der Konsequenz, daß der Bestatter darauf keine Sterbeurkunde bekommen hat uns unsere arme Cornelia stundenlang in Erfurt umhergefahren wurde, bis im Klinikum Erfurt der Totenschein auf unnatürliche Todesursache geändert wurde. Das war so der krönende Abschluß von den ganzen Versagensdingen, die da vorgefallen sind. Mir ist zu Ohr gekommen, man wollte ihn nicht ändern, es wäre ein Schuldeingeständnis."

"Wir haben alles richtig gemacht" sagt der Arzt im Praktikum der Mutter. "Jedem ist sein Schicksal vorbestimmt", sagt die Oberärztin dem Vater. Der hat gleich Strafanzeige erstattet gegen den Arzt, gegen die Klinik.

 
Das erste Gutachten von Professor Beleites - er ist auch Präsident der Thüringer Ärztekammer. Ja es seien Fehler gemacht worden. Dennoch entlastet er mit seinem Gutachten den Kollegen. Dieser junge Kollege war übrigens zeitweise ein Schüler von Professor Beleites.Nach einem Gespräch mit den Eltern schreibt Prof. Beleites dem Staatsanwalt:"Sie selbst kennen die Penetranz von Herrn Bärwolff".

 
Das Gutachten von Professor Stoffregen. Sein Fazit: Cornelias Tod - die Folge "ganz unverständlicher Fehler". Der Arzt im Praktikum habe sich "in unverantwortlicher Weise übernommen". Nicht minder verantwortlich: Der Chefarzt der HNO-Klinik wegen "Organisationsverschuldens".

 
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes Krankenversicherung Hamburg:
"Der Tod wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vermeiden gewesen"......

Trotzdem nach über drei Jahren kein Ende der Ermittlungen in Sicht. Die Staatsanwaltschaft hat es wohl nicht eilig.

 
Ritta Eihoff:
"...Die Erfahrung hat gezeigt, daß es auch anderen Geschädigten gar nicht anders geht. Also, wenn Sie einmal nachhören von allen Geschädigten, die auf ein Gerichtsgutachten angewiesen sind, oder wo ein Gerichtsgutachter eingesetzt wird, die haben alle die gleichen Probleme. Die dauern sehr lange und sind meistens fehlerhaft. Es werden Beweismittel unterschlagen, es wird ein Seilchentanz veranstaltet. Es wird einfach auf Zeit gespielt. Die Opfer werden immer wieder zum Opfer gemacht, indem man dann ganz einfach sagt, das ist ein schicksalshafter Verlauf".

Wie kommt man als geschädigter Patient zu seinem Recht, zu einem guten Anwalt? Die Ärztekammern empfehlen ihre Schiedsstellen, sehen beim Thema Patientenschutz die Risiken viel mehr in der Politik der Budgetierung.
Prof.Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident Bundesärzekammer:
"Durch die Finanznöte, die wir im Gesundheitswesen haben, ist auf der anderen Seite allerdings jetzt eine Situation entstanden, in der die - seit 20 Jahren laufende - Rationalisierung im Gesundheitswesen, also optimale Ausschöpfung der Geldmittel übergeht in eine schleichende Rationierung. Das heißt, Ärzte sind zum Teil auch schon heute nicht mehr in der Lage, daß zu tun, was optimaler Stand der Wissenschaft ist, sie müssen über das Sparen hinausgehen, bei Verordnungen und der gleichen mehr."

Warnung vor "suboptimaler Versorgung".

 

Auf einem anderen Blatt: Die schlimmen Schicksale durch Behandlungsfehler. Viele archiviert bei der Notgemeinschaft der Medizingeschädigten. Schiedsstellen bringen da gar nichts, sagt Gisela Bartz. Sie fordert dringend unabhängige Gutachterstellen.
Gisela Bartz, Notgemeinschaft der Medizingeschädigten:
"Wir brauchen ein Patientenschutzgesetz. Wir haben diese Forderung auch in 6 Thesen begründet und das läuft eben alles darauf hinaus, daß wir eine Umkehr der Beweislast haben müssen. Daß es also dazu kommt, daß der Beschuldigte beweisen muß, daß er seinen Patienten nicht geschädigt hat."

Auch das Gesundheitsministerium macht sich für den Patientenschutz stark. Erste Gelder sollen nun fließen in den Aufbau von Patienten -Beratungsstellen. Über ein eigenes Patienten-Schutzgesetz soll nächstes Jahr entschieden werden. Auch Umkehr der Beweislast? 
Jürgen Korioth, Rechtsanwalt:
"So eine generelle Beweislastumkehr ist zur Zeit eigentlich nur in der Politik in der Diskussion, aber unter Juristen eigentlich nicht ernsthaft."

Zurück zum Fall Bärwolff.
Das Landesverwaltungsamt will jetzt nach den KENNZEICHEN D - Recherchen die Approbationsunterlagen des beschuldigten Arztes überprüfen. Cornelias Eltern tröstet das nicht. Sie hoffen auf Gerechtigkeit, wollen, daß nie wieder in der Städtischen Klinik Erfurt ein Kind so stirbt wie ihre kleine Cornelia.

Cornelias Vater:
"Sie hat dort so tapfer auf Hilfe gewartet, in dieser Klinik und in dieser Nacht. Und das wurde so bitterlich enttäuscht. Cornelia hätte nicht sterben müssen, sie könnte heute noch lachen und alle erfreuen."

 
Cornelias Mutter:
"Sie wäre so einfach zu retten . Wir sind im Krankenhaus und wir haben auf diese Hilfe gewartet.
Wir haben Vertrauen gehabt, ich und meine Tochter."

Mit freundlicher Genehmigung von ZDF, Dr.Wolfgang Kramer



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FRONTAL LOGO: Berichtet über das Ende von Cornelia und dem Kampf der Eltern um Gerechtigkeit und mahnende Lehren im Interesse zukünftiger HNO-Patienten
ZDF Sendung vom 17.10.2000

Assistenzärzte als moderne Sklaven

Sie arbeiten bis zu 100 Stunden pro Woche, für 2000 Mark

von Astrid Randerath und Dr. Beate Thorn, Redaktion "Frontal" 

Wenn sich Ärzte über ihre Arbeitsbedingungen beschweren, denkt man als fachfremder Mensch, vor dessen innerem Auge das Bild des Fernseharztes abläuft, es handele sich um Jammern auf sehr hohem Niveau. Doch die Realität, mit der viele junge Ärzte im Klinikalltag konfrontiert werden, sieht anders aus.

Manfred Bärwolff trauert um sein einziges Kind. Seine Tochter Cornelia starb mit sieben Jahren. Im September 1996 wurden Cornelia die Mandeln entfernt , ein Routine-Eingriff. Doch plötzlich kommt es zu Nachblutungen. Ein Arzt im Praktikum - zu dieser Zeit allein im Nachtdienst - verkennt die gefährliche Lage, lebensrettende Maßnahmen werden zu spät eingeleitet.
       
Der verzweifelte Vater
Manfred Bärwolff sieht darin die wesentliche Ursache für den Tod seines Kindes: Wir können nicht verstehen, dass so ein Arzt im Praktikum alleine auf unschuldige Patienten losgelassen worden ist. Wir sind zornig auf die Mediziner, die ihn da losgelassen haben.
       
ANGST VOR DER ENTLASSUNG
Doch die jungen Ärzte sind oft selbst in einer verzweifelten Lage. Ausbildungsplätze in den Kliniken sind Mangelware. Nur, wer eine AiP-Stelle hat, kann Facharzt werden. Und das nutzen viele Klinikleitungen aus. Für die Lehrlinge in Weiß heißt das: arbeiten bis zum Umfallen. Die Folge sind ausgeblutete Ärzte am Operationstisch. Diagnose: Augen zu und durch.

Das System
ist wie eine Sklavenhaltung.
DR. PETRA KOSSMANN
Hautärztin 

Nur verdeckt und unerkannt für die Öffentlichkeit wagt es eine Assistenzärztin, ihren Alltag zu schildern. Es sei vorgekommen, dass man am Operationstisch gestanden habe und einem die Haken aus der Hand gefallen seien und vom Schlaf übermannt fast selber hingefallen sei, so die Medizinerin. Die Schwester habe dann kurz angeschubst und nett gesagt: Wach werden! Laut der Ärztin sei ein Ablösen nicht möglich gewesen, da es zuwenig Assistenten gab, die dann hätten Haken halten können.
       
NOTRUFE DER JUNGMEDIZINER
       Der Marburger Bund, der die angestellten Ärzte in Deutschland vertritt, will die ständigen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nicht mehr länger hinnehmen. Gesammelt wird Material für eine mögliche Klage. Anna von Borstell, die die Aktion betreut, hat Berge von Briefen auf ihrem Schreibtisch, junge Assistenzärzte beschweren sich bitter über die Lage auf der Station. Allerdings rangeln 200 Medizinstudenten um eine Stelle im Krankenhaus. Wer einen so begehrten Platz erst einmal hat, der muckt nicht auf.
       
       Höchstens anonym: Anna von Borstell liest aus einem Brief vor: Die Arbeitsbedingungen sind dem Direktor der Klinik selbstverständlich bekannt. Kritik wird nicht gerne gehört und wird mit Unverständnis geahndet. Früher war natürlich alles noch viel härter, und wir sollen uns gefälligst nicht so anstellen. Wir können schließlich froh sein, dass wir überhaupt eine Arbeitsstelle haben, und eigentlich wären wir alle sofort ersetzbar.
       
KILINIK: EIN RECHTSFREIER RAUM?
       Auch Dr. Frank Ulrich Montgomery vom Marburger Bund fordert eine vernünftige Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes. Man dürfe nicht vergessen, dass man in der Bundesrepublik eigentlich ja eine Gesetzgebung habe, die vernünftige Arbeitsbedingungen ermögliche, so Montgomery. Die gelte für jeden Piloten und für jeden Lastwagenfahrer. Aber solange ein Menschenleben weniger wert ist als die Ladung eines Flugzeuges oder eines Lastwagens, sagt der Mediziner, solange wird wahrscheinlich in den Kliniken das Arbeitszeitgesetz eben nicht umgesetzt.
       
       Allein an den Kliniken in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden 51 Millionen Überstunden im Jahr geleistet. Und das meist ohne Vergütung. So sieht der Alltag der Assistenzärzte aus. Auch der Verband der Leitenden Krankenhausärzte (VLK) verurteilt diesen Missstand und räumt ein: Assistenzärzte haben ein Recht auf bezahlte Überstunden. Das, so der VLK, ...setzt aber die Streitbereitschaft der Betroffenen voraus, die bei der hohen Nachfrage nach Arztstellen und den zu knapp gehaltenen Stellenplänen deutlich sinkt.
       
GANZER ARBEITSTAG - HALBES GEHALT
       Im Klartext heißt das: Wer seine Stelle behalten will, der passt sich an. Petra Kossmann hat sich an diese goldene Regel nicht gehalten. Als Assistenzärztin hatte sie eine halbe Stelle, wurde auch nur für eine halbe Stelle bezahlt, arbeiten aber musste sie die volle Stundenzahl. Dagegen hat sie geklagt. Die Rache des Chefs folgte postwendend: Ein falsches Abschlusszeugnis. Auch dagegen hat sie mit Erfolg gekämpft. Mittlerweile ist sie niedergelassene Hautärztin. In die Knochenmühle Krankenhaus will sie nie wieder zurück. Das ganze System ist wie eine Sklavenhaltung, sagt Dr. Petra Kossmann. Es gäbe Ärzte, die arbeiteten umsonst und müssten sich noch alles gefallen lassen

Assistenzärzte - 30 Prozent ihrer Arbeitszeit verbringen sie mit Verwaltungsaufgaben

Täglich zehn Stunden auf Station und am Feierabend müssen sie noch ins Büro. Fast ein Drittel ihrer Zeit verbringen Ärzte mit Formularen. Immer mehr Schreib- und Verwaltungsarbeiten bleibt an den sowieso überlasteten Jungmedizinern hängen. Überflüssig, meint Medizinökonom Karl Lauterbach. In den USA hat man klar erkannt, dass dies zu Lasten der medizinischen Versorgung geht. Von Amerika lernen heißt: den Ärzten helfen.
       
       Nach Meinung von Professor Karl Lauterbach könne man den Verwaltungsaufwand effizienter gestalten: Besonders hilfreich ist der Aufbau von Krankenhaus-Informationssystemen. Das sind Computer gestützte Arbeitsplätze auf der Station, wo der Arzt in der Lage ist, die Verwaltungsdaten einzusehen, einzugeben und sich auch sehr schnell Befunde beschaffen kann. So werden Laufwege erspart, und es werden Doppeluntersuchungen gespart.
       
AIP: EINE GEFAHR FÜR PATIENTEN?
       Petra Kossmann glaubt nicht, dass sich in den Krankenhäusern schnell etwas ändert. Sie weiß aber auch, dass die jetzige Situation die Ärzte überfordert, mehr noch: Dieser Zustand ist auch gefährlich für die Patienten.
Sie glaubt, dass erst was passieren müsse, bevor sich etwas ändere, vermutet Petra Kossmann, weil sich alle irgendwie arrangieren: Als Assistenzarzt sage man nichts, und als Chefarzt habe man kein Interesse etwas zu verändern.
       
       Ausnahmen bestätigen die Regel. Als der Personalmangel an seiner Klinik bedrohlich wurde, hat der Rostocker Chefarzt Matthias Freund die Notbremse gezogen. Im Interesse seiner Assistenzärzte und vor allem seiner Patienten, wie er betont: Es ist einfach so: Patienten mit Knochenmarkstransplantationen kommen nach Einleitung des Eingriffs in eine lebensgefährliche Situation. Das kann nur beherrscht werden, wenn diese Patienten intensiv betreut werden, und dafür braucht man natürlich ausreichend medizinisches Personal - insbesondere auch kundige und fähige, eingearbeitete Ärzte. Und das hatten wir zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in dem Maße. Wir haben die Station geschlossen. Das ist uns schwergefallen, und das hat natürlich einen ganz erheblichen Aufruhr in der Öffentlichkeit gegeben.
       
ÜBERFLÜSSIGER TOD
Wohl auch deshalb hatte die drastische Maßnahme Erfolg, vorläufig. Drei zusätzliche Stellen wurden bewilligt, allerdings nur bis zum Jahresende. Wenn es dann keine endgültige Lösung gibt, ist Professor Freund durchaus bereit, erneut zu kämpfen.
Auch Manfred Bärwolff gibt nicht auf. Der Tod seines Kindes, so sagt er, darf nicht umsonst gewesen sein. Manfred Bärwolff will, dass sich in den Krankenhäusern etwas ändert.
       
       Doch sein Anspruch stößt auf wenig Gegenliebe, wie
Bärwolff berichtet: Zum Jahrestag habe ich mich mit einem Plakat vor diese Klinik gestellt, mit unseren Fragen, die von keinem beantwortet wurden. Wir haben den Aufsichtsrat gefragt: Was haben Sie unternommen, damit zukünftigen Patienten so ein Leid erspart bleibt. Das haben sie mir bis heute nicht beantwortet. Nach vier Jahren.

(Mit freundlicher Genehmigung des ZDF aus der Webfassung vom 24. Oktober 2000 )



 

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Radio "Antenne Thüringen"
berichtete am 11.10.2001 mehrmals u.a.;

Die siebenjährige Cornelia Bärwolff ist vor 5 Jahren nach einer Mandeloperation gestorben, seitdem drängen ihre Eltern auf eine rechtliche Klärung. Nach Antenne Thüringen Informationen hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen zwei Mediziner beim Amtsgericht Erfurt erhoben. Der Vorwurf ist fahrlässige Tötung von Cornelia. Eigentlich wollte auf Anfrage sich die Klinik nicht äußern. Dann kam doch ein Fax bei Antenne Thüringen an. Darin hat die Klinik den Tod von Cornelia bedauert und aus diesem Fall Konsequenzen gezogen. Konkret heißt es da, daß sich so ein Fall dort nicht mehr wiederholen wird. Nun muß der zuständige Richter am Amtsgericht Erfurt entscheiden ob die Anklage zu einer gerichtlichen Klärung führen wird.



 

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TLZ vom 12.Oktober 2001

"THÜRINGEN / ZEITGESCHEHEN

Jetzt Anklage gegen zwei Ärzte erhoben

Erfurt. ( dpa/tlz) Fünf Jahre nach dem Tod von Cornelia B. ist gegen zwei Erfurter Klinikärzte Anklage erhoben worden. Ihnen werde fahrlässige Tötung vorgeworfen, bestätigte ein Behördensprecher "Antenne Thüringen". Ein 34-jähriger damaliger Arzt im Praktikum habe das Mädchen aus Erfurt behandelt, als es sechs Tage nach der Mandeloperation mit starken Blutungen ins Krankenhaus kam. Ein 46-jähriger Arzt des Erfurter Klinikums müsse sich wegen so genannten Organisationsverschuldens verantworten. Das siebenjährige Mädchen verblutete. Die Helios Kliniken bedauerten den Tod des. Der Arzt im Praktikum arbeite nicht mehr in der Erfurter Klinik. "Organisatorisch wurden Konsequenzen gezogen", hieß es jetzt. "


Anmerkung:
Dieser Arzt im Praktikum hat 1997 offensichtlich ohne Probleme  seine Approbation erhalten. Dieses Sterben lassen, war wohl nur als kleiner Betriebsunfall zu werten? Er arbeitete als Arzt zumindest bis 1999 weiterhin in der HNO - Klinik des klinikums Erfurt. Er schreibt noch gemeinsam mit seinen Chef und einer Kollegin an zwei Artikeln in einer bekannten HNO- Fachzeitschrift. Nicht zum trivialen Thema Tonsillektomie!



 

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Thüringer Allgemeine vom 12.10.01

Seite 2, Deutschland

Zwei Ärzte unter Anklage

Vorwurf fahrlässiger Tötung / Siebenjährige Verblutete

Erfurt(TA).

Fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens, das infolge einer Mandeloperation gestorben war(TA berichtete), wurde jetzt gegen zwei Erfurter Klinikärzte wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Ein 34-jähriger Arzt, der sich im Praktikum befand, hatte das Mädchen aus Erfurt behandelt, als es sechs Tage nach der Operation mit starken Blutungen ins Krankenhaus kam. Ein weiterer Mediziner (46) am Klinikum muss sich wegen so genannten Organisationsverschuldens verantworten. Das siebenjährige Mädchen war verblutet.

Der Staatsanwaltschaft zufolge dauerten die Ermittlungen so lange, da erst mehrere Gutachten angefordert werden mussten. Die Helios Kliniken GmbH (Fulda) bedauerte in einer Erklärung den Tod des Mädchens. Der Arzt im Praktikum arbeite nicht mehr an der Erfurter Klinik, hieß es.

Die Eltern des Mädchens hatten immer wieder auf eine Aufklärung gedrängt. Das Amtsgericht Erfurt entscheidet nun über die Zulassung der Anklage.

 


 

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Thüringer Allgemeine vom 12.10.01
Rubrik:Lokalnachrichten aus Erfurt und Umgebung

"Anteilnahme am Schicksal Cornelias
Nach fünf Jahren Anklage wegen fahrlässiger Tötung
ERFURT .
Öffentlich erinnerten die Eltern der kleinen Cornelia Bärwolff in diesen Tagen an das Schicksal ihrer Tochter: Es ist genau fünf Jahre her, dass das Mädchen an den Folgen einer Mandeloperation im Klinikum verstarb (TA berichtete mehrfach). Seither kämpfte die Familie darum, dass Zuständige im Klinikum zur Verantwortung gezogen werden. Sie stellte Strafanzeige. Jetzt wurde gegen zwei Ärzte Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Laut Staatsanwaltschaft hätten sich die Ermittlungen so lange hingezogen, weil mehrere Gutachten angefordert werden mussten. Es geht um einen Arzt im Praktikum, der das Kind behandelte, als es mit starken Nachblutungen eine Woche nach der Operation wieder ins Krankenhaus kam. Es wurde nicht notoperiert, sondern in die Bettenstation eingewiesen, erneut traten Blutungen auf, wenig später verstarb Cornelia an den Folgen der Komplikationen. Der Mediziner arbeitet heute nicht mehr im Klinikum. Einem weiteren Arzt des Klinikums werden sogenannte Organisationsverschulden vorgeworfen. Ob die Anklage zugelassen wird, muss nun das Amtsgericht Erfurt entscheiden. Indes ist die Anteilnahme am Schicksal der Familie Bärwolff groß, mehr als 1000 Menschen informierten sich in den vergangenen beiden Tagen auf der Internetseite der Familie, viele schrieben mitfühlende Botschaften an die Eltern."


Anmerkung:
Der Arzt im Praktikum Thomas B. hat 1997 offensichtlich ohne Probleme  seine Approbation erhalten. Dieses Sterben lassen, war wohl nur als kleiner Betriebsunfall zu werten? Er arbeitete als Arzt zumindest bis 1999 weiterhin in der HNO - Klinik des Klinikums Erfurt. Er schreibt noch gemeinsam mit seinen Chef und einer Kollegin an zwei Artikeln in einer bekannten HNO- Fachzeitschrift. Nicht zum trivialen Thema TE-Nachblutung.


 

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